Verkaufs- und Lieferbedingungen der FN Profilblech Center GmbH
zur Verwendung gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder einer öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: „Kunde“).
Alle unsere Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Sie entfalten auch dann keine Wirkung, wenn wir ihnen nicht im Einzelfall widersprochen haben.
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, wenn wir sie diesem ausgehändigt haben und er mit ihrer Geltung einverstanden war.
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend AGB) gelten nur für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Unsere AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn bei letzteren nicht nochmals hierauf hingewiesen wird.
3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers/Bestellers/Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
4 Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird in diesem Fall über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.
2. Angebot – Angbeotsunterlage
§ 2 Angebot – Angebotsunterlage
1 Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus diesen ergibt sich ausdrücklich etwas anderes.
2 Kostenanschläge, Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche, schriftliche, vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.
3. Nebenabreden
§ 3 Nebenabreden – Zusicherungen – Ergänzungen
Nebenabreden, Zusicherungen und Ergänzungen unserer Verkaufsberater bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
§ 4 Preise– Zahlungsbedingungen
1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk „Bad Rappenau“ zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen Verpackungs-, Verladungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie alle etwaigen sonstigen Nebenkosten zu Lasten des Kunden.
3 Wir behalten uns vor, Preise entsprechend anzupassen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Die Kostenerhöhungen werden wir auf Verlangen dem Besteller nachweisen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Berechnung der Ware erfolgt nach termingerechter Fertigstellung und Versandbereitschaft. Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum kann ein Skontoabzug von 2 % vorgenommen werden, sofern der skondierte Geldbetrag innerhalb der Frist bei uns eingegangen ist.
4 Lohnarbeit ist zahlbar sofort rein netto ohne Abzug.